Baumschutzsatzung
Grüne Werte schützen: Die Baumschutzsatzung in Chemnitz
In Chemnitz sorgt eine klar definierte Baumschutzsatzung dafür, dass wertvolle Bäume im Stadtgebiet erhalten bleiben. Sie schützt Laub- und Nadelbäume ab einem bestimmten Stammumfang, um die städtische Begrünung langfristig zu sichern. Auch hochstämmige Obstbäume sowie langsam wachsende Arten sind Teil dieser Regelung. Besonders streng ist das Gesetz während der Brutzeit von März bis Ende September, in der das Fällen und starke Zurückschneiden verboten ist. Nur wenn von einem Baum eine unmittelbare Gefahr ausgeht, kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Die Stadt Chemnitz prüft solche Anträge sorgfältig und setzt dabei auf einen fairen Ausgleich zwischen Natur- und Bürgerschutz. So trägt die Baumschutzsatzung aktiv dazu bei, das ökologische Gleichgewicht und die Lebensqualität in der Stadt zu bewahren.