Baumschutzsatzung

Grüne Werte schützen: Die Baumschutzsatzung in Chemnitz

In Chemnitz sorgt eine klar definierte Baumschutzsatzung dafür, dass wertvolle Bäume im Stadtgebiet erhalten bleiben. Sie schützt Laub- und Nadelbäume ab einem bestimmten Stammumfang, um die städtische Begrünung langfristig zu sichern. Auch hochstämmige Obstbäume sowie langsam wachsende Arten sind Teil dieser Regelung. Besonders streng ist das Gesetz während der Brutzeit von März bis Ende September, in der das Fällen und starke Zurückschneiden verboten ist. Nur wenn von einem Baum eine unmittelbare Gefahr ausgeht, kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Die Stadt Chemnitz prüft solche Anträge sorgfältig und setzt dabei auf einen fairen Ausgleich zwischen Natur- und Bürgerschutz. So trägt die Baumschutzsatzung aktiv dazu bei, das ökologische Gleichgewicht und die Lebensqualität in der Stadt zu bewahren.

Ihr Baum. Unser Schutz. Eine Verantwortung für Chemnitz.

Seit dem 1. März 2021 gilt in Chemnitz wieder die ursprüngliche Baumschutzsatzung von 1994 – angepasst an das novellierte Sächsische Naturschutzgesetz. Geschützt sind alle Laub- und Nadelbäume ab einem Stammumfang von 50 cm (gemessen in 1 m Höhe) sowie langsam wachsende Einzelbäume ab 30 cm Umfang. Auch mehrstämmige Bäume fallen unter den Schutz, wenn die Gesamtsumme der Umfänge 50 cm erreicht. Hochstämmige Obstbäume sind ab einem Umfang von 90 cm geschützt. Dabei spielt es keine Rolle mehr, ob sich der Baum auf einem bebauten oder unbebauten Grundstück befindet. Wer also Bäume fällen oder stark zurückschneiden möchte, benötigt in vielen Fällen eine Genehmigung.

Wann dürfen wir für Sie arbeiten?

Ob in Chemnitz, Freiberg oder Zwickau – wir kümmern uns um Ihre Bäume vor Ort. Mit fachgerechter Pflege, präzisen Fällungen und fundierten Gutachten sorgen wir dafür, dass Bäume auf privaten Grundstücken, öffentlichen Flächen und Gewerbearealen sicher und vital bleiben. Schnell vor Ort, klar in der Kommunikation und zuverlässig in der Ausführung.
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